Debatte um Buchpreisbindung

Bücher sind in Deutschland preisgebunden. Das ist im Buchpreisbindungsgesetz seit 2002 gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass Verlage dazu verpflichtet sind, für ihre Neuerscheinungen verbindliche Ladenpreise festzulegen. Der Handel hat dadurch keinerlei Spielraum, was die Preise angeht. Und die Kund:innen zahlen überall denselben Preis für das gleiche Buch, was zum Erhalt der derzeit intakten Buchhandelslandschaft beiträgt und dem Schutz des Kulturgutes Buch dient. Nun wird im Börsenverein die Option einer geschmeidigeren Buchpreisbindung diskutiert.

Mindestpreise – Preisaufschlag des Handels

Immer mehr Buchhandlungen fordern höhere Preise, für höhere Margen und damit auch mehr Umsatz. Eine Möglichkeit wäre es, Mindestpreise statt feste Ladenpreise im Gesetz festzulegen.

Vorbild hierfür ist das Buchpreisbindungsgesetz in Österreich. Auch dort legen Verlage die Ladenpreise fest, wobei diese als Mindestpreise definiert werden. Damit sind weder Preiswettbewerb noch Sonderangebote möglich, aber Buchhändler:innen können die Preise nach Belieben erhöhen.

So kann beispielsweise der Ärger über die 99-Cent-Preise durch Selbstanpassen der Preise verhindert werden. Auch gut nachgefragte, nicht austauschbare Bestseller könnten etwas teurer verkauft werden. Und Büchertische bei Veranstaltungen könnte man als exklusiven Ort auffassen. Auch ein „Besorgungsaufschlag“ wäre naheliegend, wenn es um schlechte Rabattierung, hohe Portokosten oder die Besorgung niedrigpreisiger Titel geht.

Skepsis im Handel

Eine aktuelle Umfrage von buchreport zeigt das eher mäßige Interesse an einer solchen Änderung. Nur rund 18 Prozent der befragten Buchändler:innen finden es grundsätzlich interessant, Bücher zu einem höheren Preis zu verkaufen.

Gründe gegen eine Änderung der Buchpreisbindung werden einige genannt. Befürchtungen über einen dadurch doch entstehenden Preiswettbewerb und die Angst durch höhere Preise schnell als teure Läden in Verruf zu geraten, was dem Online-Marktführer Amazon zugutekommen könnte, sind nur zwei davon. Eine Mutmaßung ist auch, dass Verlage die neue Regelung ausnutzen könnten, um selbst davon zu profitieren. Auch der schlichte praktische Aufwand, der durch die eigene Preisauszeichnung entsteht, darf nicht vergessen werden. Die größte Sorge besteht allerdings darin, die Buchpreisbindung an sich zu gefährden, weil das den momentanen Buchhandel stark verändern könnte.

Die Entscheidung, ob und inwiefern es wirklich zu einer Gesetzesänderung kommt, wird vermutlich noch eine Zeit lang auf sich warten lassen. Fakt ist, viele Buchhändler:innen wünschen sich Veränderung. In der Umsetzung gibt es aber viel Uneinigkeit.

Autorin: Lisa Schweizer
Bild: pixabay

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