Tattoos am Arbeitsplatz – Noch immer Jobkiller?

Ob winzige Schmetterlinge, schnörkelige Schriftzüge oder pechschwarze Totenschädel: das Meinungsforschungsinstitut YouGov hat herausgefunden, dass mittlerweile in etwa jeder fünfte Erwachsene in Deutschland tätowiert ist. Tattoos sind also mehr oder weniger mitten in der Gesellschaft angekommen. Oder nicht?

Kein Körperschmuck für Alle

Tatsächlich ist derartiger Körperschmuck noch immer bei vielen Arbeitgeber:innen nur ungern gesehen – oder sogar ausdrücklich untersagt. So sind Tattoos – je nach Motiv – ein Ausschlussgrund für Bewerber bei Arbeitgebern wie der Bundeswehr oder der Polizei. So kämpft ein Polizist aus Bayern schon seit fast 10 Jahren um das Recht, sich den Schriftzug ‘Aloha’ tätowieren zu lassen.

Doch auch in anderen Branchen sorgt das Thema noch für Ärger bei Arbeitnehmer:innen. Eine repräsentative Studie des Unternehmens OnePoll ergab, dass unter 1000 Arbeitnehmer:innen etwa 37% schlechte Erfahrungen mit Arbeitgeber:innen aufgrund ihrer Tätowierungen gemacht haben.

Gerade in konservativeren Arbeitsumfeldern kann ein Tattoo noch für Probleme sorgen. So soll beispielsweise in Banken, medizinischen Umfeldern oder Anwaltskanzleien oft ein eher herkömmliches Bild durch die Angestellten vermittelt werden. Weniger problematisch sind vor allem Arbeitsumfelder, in denen Arbeitnehmer:innen mit körperlicher Arbeit, Kreativität oder einem jüngeren Publikum zu tun haben.

Was sagt der Gesetzgeber?

Prinzipiell gilt: Jeder hat das Recht, seine Persönlichkeit frei zu entfalten – so steht es im Artikel 2 des Grundgesetzes. Bei berechtigtem Interesse darf der Arbeitgeber:in dennoch Vorschriften zum äußeren Erscheinungsbild machen – das heißt, es muss triftige Gründe geben, wieso Arbeitnehmer:innen keine (sichtbaren) Tattoos tragen dürfen. Solche Gründe liegen beispielsweise vor, wenn man im Beruf viel mit Kunden zu tun hat, die ein gewisses Erscheinungsbild erwarten. Diese Regelung betrifft nicht nur Angestellte solcher Branchen, sondern auch Bewerber:innen, deren Tattoos sich nicht verstecken lassen. Allerdings muss beachtet werden, dass Angestellten nicht sofort wegen einem Tattoo gekündigt werden kann – erst nachdem sie auch einer Aufforderung, sich an die Regelungen der Arbeitgeber:innen zu halten, nicht nachkommen, darf eine Mahnung ausgesprochen werden. Grundlegende Tattoo-Verbote im Arbeitsvertrag sind übrigens nicht rechtswirksam.

Obwohl mittlerweile also ein durchaus großer Teil der Bevölkerung diverse Körperverzierungen trägt, ist bei vielen (konservativeren) Arbeitgeber:innen noch immer Vorsicht geboten. Vielleicht dürfen Tattoo-Enthusiasten dennoch irgendwann aufatmen – da der Trend kaum an Fahrt verliert und sich immer mehr Menschen tätowieren lassen, dürfte die Zukunft für sie deutlich bunter aussehen.

Autor: Felix Schneider
Bildquelle: Takmeomeo auf Pixabay

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Ein Gedanke zu „Tattoos am Arbeitsplatz – Noch immer Jobkiller?

  1. Wenn es nicht gleich das grosse Aquarell Tattoo auf dem Rücken des Bademeisters (wobei das ja noch geht) oder ein Maori Tattoo im Gesicht ist oder es sich um ein verbotenes Symbol handelt, sollte jedem erlaubt sein das zu tragen was er/sie möchte. Wer das nicht verstanden hat oder verstehen will, der versteht die Welt und die heutige Zeit nicht.

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